Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit unseren Abnehmern gelten ausschließlich die folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen unserer Abnehmer unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Bestellungen
Um eine rechtzeitige Belieferung gewährleisten zu können, erbitten wir Bestellungen möglichst drei Tage vor der gewünschten Belieferung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung nachkommen, mündliche Nebenabreden sind verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Gerät der Abnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen zu verlangen.
Der Abnehmer ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen nur insoweit berechtigt, als die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Zahlungsbestimmung Zahlungen von Abnehmern zunächst auf deren älteste Schulden anzurechnen und werden den Abnehmer über die Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Abnehmers und sind sofort fällig, die Gefahr für deren rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung geht zu Lasten des Abnehmers. Lieferungen können von der vorherigen Begleichung fälliger Forderungen oder von der Rückgabe von entsprechenden Leergutmengen bzw. Zahlung des Leergutpfandbetrages oder des Wiederbeschaffungswertes des Leergutes abhängig gemacht werden. Leergut i.S.d. Geschäftsbedingungen sind Fässer, Mehrweggebinde, C02-Flaschen und Paletten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung ist im Rahmen einer ordentlichen Geschäftsführung zulässig. Der Abnehmer tritt seine sämtlichen ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber in voller Höhe an uns ab, und zwar ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf. Der Abnehmer ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug des Abnehmers einzuziehen oder weiter abzutreten. Der Abnehmer ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Abnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Reklamationen
Alle Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Bei begründeter Beanstandung kann nur Ersatz in mangelfreier Ware verlangt werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Abnehmer ist berechtigt, uns zur Nachlieferung eine angemessene Frist zu setzen. Sollte die Nachbesserung innerhalb dieser Frist fehlschlagen, bleibt das Recht des Abnehmers zur Minderung oder Wandelung unberührt. In keinem Fall berechtigt die Mängeleinrede zur Zurückhaltung der Kaufpreiszahlung. Unsere etwaige Haftung für Schäden des Abnehmers ist auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dortmund. Bei eventuellen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Dortmund zuständig, wenn der Abnehmer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist. Dies gilt auch bei Wechsel- und Scheckklagen jeglicher Art.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anzeige- und Benachrichtigungspflicht
Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten sowie sämtliche Daten aus der Geschäftsbeziehung, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewähren, per EDV verarbeitet werden. Nach §26.1 BDSG sind wir gehalten, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies auf diesem Weg. Eine weitere Benachrichtigung durch uns erfolgt nicht.
Westdeutsche Getränkehandel & Einkaufsgesellschaft mbH
Bankverbindung
Commerzbank Hagen
IBAN DE73 4508 0060 0902 0020 00
BIC DRESDEFF450 U
USt-ldent-Nr.: DE 177 874 482
Rechtsform
GmbH, Sitz: Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRB 25986
Geschäftsführer
Markus Rütters